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Informationen zur Leistungserhebung und –bewertung

Grundschule Neukeferloh

Grundsätzlich steht es im pädagogischen Ermessen, wie, in welcher Form und in welchem Umfang die schulischen Leistungen der Kinder erhoben und bewertet werden. Die Angaben in den vorliegenden Ausführungen dienen als Richtwert der Leistungserhebung und -bewertung der Grundschule Neukeferloh.

1                   Schriftliche Leistungsnachweise

1.1             Proben

Leistungsnachweise müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und nur in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt werden. Der Termin eines Leistungsnachweises muss spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.

An einem Tag darf nur ein Leistungsnachweis, in der Woche sollen nicht mehr als zwei geschrieben werden. Proben/Leistungsnachweise im Fachunterricht (Religion, WG, Ethik, …) werden durch die Fachlehrkräfte festgelegt.

1.1.1          Unterschleif

Beim Versuch oder der Ausführung, sich unerlaubter Hilfen bei schriftlichen oder praktischen Arbeiten zu bedienen (Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel gilt bereits als Versuch), ist die Note 6 möglich.

1.2             Aufbau des Leistungsnachweises

Die Probearbeit sollte zu ⅔ aus Aufgaben der Reproduktion und Reorganisation und zu ⅓ aus Aufgaben des Transfers und des problemlösenden Denkens bestehen.

  • Reproduktion (ca. 40 %): Eins-zu-eins-Wiedergabe des Gelernten
  • Reorganisation (ca. 30 %): Wiedergabe des Gelernten in veränderter Form
  • Transfer (ca. 20 %): Übertragung des Gelernten auf ähnliche Sachverhalte
  • Problemlösendes Denken (ca. 10 %): Kreative Problemlösung mithilfe des Gelernten

Die Zuordnung der Aufgaben zu den einzelnen Bereichen ist nicht immer einwandfrei möglich und hängt auch vom Unterricht in der einzelnen Klasse ab.

Grundwissen kann in allen Leistungsnachweisen abgefragt werden, auch wenn dessen explizite unterrichtliche Behandlung bereits länger zurückliegt.

1.3             Bewertungsrichtlinie („Dillinger Modell“)

  • Note 1: 100 % ‒ 93 %
  • Note 2: 92 % ‒ 80 %
  • Note 3: 79 % ‒ 65 %
  • Note 4: 64 % ‒ 45 %
  • Note 5: 44 % ‒ 22 %
  • Note 6: 21 % ‒ 0 %

Abweichungen sind möglich (→ pädagogischer Freiraum der Lehrkraft).

Die erreichbaren Punkte werden bei jeder Aufgabe angegeben. Die Note, die in einer schriftlichen Arbeit erreicht wird, zählt im Vergleich zu praktischen und mündlichen Noten doppelt.

1.4             Das Nachschreiben von Leistungsnachweisen

Das Nachschreiben von Leistungsnachweisen ist vor allem dann vorgesehen, wenn nicht genügend Noten vorhanden sind.  Die Entscheidung, ob nachgeschrieben wird oder nicht, liegt im Ermessen der Lehrkraft.

GrSO § 10: „Kann der Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen schriftlicher Leistungsnachweise anordnen.“

1.5             Zeitpunkte von Probearbeiten

Leistungsnachweise müssen nicht immer am Ende einer Unterrichtssequenz/Lerneinheit angesetzt werden. Die Lehrkraft entscheidet nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten.

1.6             Leistungserhebungen in der 1. Klasse

In der ersten Jahrgangsstufe werden in geringem Umfang Leistungserhebungen geschrieben. Sie dienen der fundierten Einschätzung des aktuellen Leistungsstandes. Die Rückmeldung zur erbrachten Leistung erfolgt mündlich, schriftlich oder über Symbole.

1.7             Leistungserhebungen in der 2. Klasse

Über das gesamte Schuljahr verteilt finden Leistungserhebungen statt und werden ab Mitte Januar benotet ausgegeben.

1.8             Anzahl der Probearbeiten und gleichwertigen Leistungsnachweise (Richtwert/Mindestzahl)

Fach/Fachbereich

Proben oder gleichwertige Leistungsnachweise

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

HSU

       4

       5

       6

Mathematik

       5

       5

       6

Deutsch/Schreiben

       3

       3

       4

Deutsch/Lesen

       2

       4

       4

Deutsch/Sprache untersuchen und Sprachgebrauch

       2

       6

       6

Deutsch/Sprechen und Zuhören

 

       2

       2

Jeder Teilbereich im Fach Deutsch wird gleich gewichtet.

1.9             Ersatz/Gleichwertigkeit von Probearbeiten durch alternative schriftliche Leistungsnachweise

Alternative Formen der Leistungsmessung können einen schriftlichen Leistungsnachweis ersetzen bzw. ergänzen (z. B. Portfolioarbeit, etc.). Genauere Hinweise zu Art, Umfang und Bewertungskriterien werden von der Lehrkraft gesondert bekanntgegeben.

1.10         Besondere Vorgaben für Jahrgangsstufe 4

In der 4. Jahrgangsstufe werden bis zum Übertrittszeugnis in Mathematik, Deutsch und HSU insgesamt ca. 22 Probearbeiten geschrieben. Probearbeiten in Deutsch, Mathematik und HSU müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. Zudem werden vermehrt mündliche Noten erhoben.

Es werden zu Beginn des Schuljahres 4 probenfreie Unterrichtswochen festgelegt und bekannt gegeben.

2                   Regelungen zu den Diktaten

  • Klasse: bis 50 Wörter
  • und 4. Klasse: Umfang entsprechend der Jahrgangsstufe gestaffelt
  • 0,5 Fehler: ä/ö/ü-Striche, i-Punkte
  • 1 Fehler: bei allen falsch geschriebenen Wörtern, falscher Groß-/Kleinschreibung, falschen Satzzeichen, pro Wort ist nur maximal ein Fehler möglich

3                   Mündliche Leistungsnachweise

Mündliche Noten zählen einfach. Beispiele: Gedichtvortrag, Lesevortrag, Präsentation von Gruppenarbeiten, Referate, Wörter nach Wortarten sortieren. Argumentieren, Rechenfertigkeit (Schriftliche Rechenverfahren erklären), Sachaufgabe erklären, Kopfrechnen, etc. Als mündliche Noten zählen ggf. auch Kurzproben. Sie werden nicht angekündigt.

4                   Praktische Leistungsnachweise

Neben schriftlichen und mündlichen Noten werden auch praktische Noten erteilt. Sie zählen einfach. Beispiele:

  • Deutsch: Lernwörterdiktate, Lernplakate, Wörterbucharbeit, Text markieren, etc.
  • HSU: Durchführung von Experimenten nach Anleitung, etc.
  • Mathematik: ordentliches Zeichnen mit Geodreieck und Zirkel, Bauen von Körpern, Zeichnen von symmetrischen Figuren, etc.

Welche und wie weitere mündliche und praktischen Leistungserhebungen bewertet werden, liegt im Ermessen und der Entscheidung der Lehrkraft. Die Schüler werden hierbei – soweit dies möglich ist – einbezogen.

5                   Weitere Hinweise

5.1             Kriterium der Benotung

Es gilt nicht die durchschnittliche Leistung einer Klasse, sondern die Benotung orientiert sich an Anforderungen, die in Verbindung mit den angegebenen Kompetenzerwartungen in den Lehrplänen an die Klassen gestellt werden. Dies geschieht über die „klassische" Leistungserhebung in Form von schriftlichen Leistungsnachweisen und über alternative Formen wie Portfolioarbeiten, Projektarbeiten, Referaten, o. ä.

5.2             Kenntnisnahme

Bewertete Leistungsnachweise werden den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, z. B. wenn die Arbeiten nicht fristgerecht zurückgegeben werden. Die Probearbeiten müssen der Schule binnen einer Woche zurückgegeben werden.

Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schüler zurückgegeben werden. Lernzielkontrollen, Proben, benotete Bilder, Diktate, Portfolioarbeiten, etc. sind schulische Dokumente und somit Eigentum der Schule. Sie dürfen, außer von der Lehrkraft, nicht von anderen Personen kommentiert oder in anderer Art beschriftet werden.

5.3             Pädagogische Voraussetzungen

In der Grundschule Neukeferloh wird der Lernstoff dem aktuellen bayerischen Grundschullehrplan (2014) entsprechend, nach aktuellen didaktischen und methodischen Erkenntnissen aufbereitet und vermittelt. Dabei liegt es im Ermessen der Lehrkraft, auf welche Weise, in welcher Durchdringungstiefe und in welchem zeitlichen Umfang einzelne Inhalte den Kindern individuell vermittelt werden.

Bei der Vermittlung von Unterrichtsinhalten spielen die Lernumgebung, die Lernzeit, die Zusammensetzung der Lerngruppe, die Lehrerpersönlichkeit, der individuelle Lernstand, die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit und viele andere Faktoren innerhalb und außerhalb der Schule für die kognitive und emotional-soziale Verarbeitung des Lernstoffes eine wichtige Rolle.

Die Lernumgebungen und die Vermittlung der Unterrichtsinhalte durch die Lehrkraft an der Schule sind so gestaltet, dass sie zum Lernen anregen, einen Bezug zur Lebenswirklichkeit der Kinder aufweisen, Kompetenzen vermitteln und weiter ausbauen.

Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten stellt ein Angebot dar, das Kinder – abhängig von den gegebenen kognitiven, emotionalen und sozialen individuellen Voraussetzungen – selbstständig annehmen und verarbeiten.

Die individuellen Lernvoraussetzungen sind auch an die Persönlichkeit und die Tagesform des Kindes gebunden. Es gibt Zeiten, in denen das Kind aufnahmefähiger ist als in anderen. Daher ist eine permanente Vertiefung und Wiederholung, ebenso wie das Einbetten von Inhalten in unterschiedliche Kontexte, sehr wichtig. Im Grundschullehrplan wird dies berücksichtigt: gleiche oder ähnliche Inhalte werden mit jeder weiteren Jahrgangsstufe neu aufbereitet, vertieft, mit anderen Inhalten verknüpft und gewinnen an Komplexität.

Fordern und fördern Sie Ihr Kind, aber überfordern Sie es nicht.

Um Lerninhalte zu verarbeiten und dauerhaft abzuspeichern, benötigt unser Gehirn auch Entspannungsphasen. Freies Spielen, Singen, Basteln, sich mit Freunden treffen. Lachen, Sport treiben … gehören zu diesen Phasen.

Ganz wichtig! Ihr Kind lernt dann gut, wenn es entspannt ist und positive Erlebnisse mit dem Inhalt verbinden kann. Jeder noch so kleine Erfolg verhilft zu weiteren Erfolgen.

Leistung orientiert sich immer am Individuum!

Der Leistungsbegriff in der Schule setzt bei den individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes an, daher wird jedes Kind in den Bereichen gefördert und gefordert, in denen es fähig ist und es ihm möglich ist diese Leistung zu erbringen.

Ziel: Selbstständigkeit

  • Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit fördern
  • Misserfolg bewältigen lernen und positiv nutzen
  • Selbstkompetenz durch Erfolgserlebnisse stärken
  • Selbstvertrauen aufbauen

Haben Sie noch Fragen oder Gesprächsbedarf zu diesem Thema? Nehmen Sie gerne Kontakt zu den Lehrkräften der Schule auf.

Das Kollegium der Grundschule Neukeferloh

(Diese Ausführung soll zur Verbesserung der Transparenz von Schule und Unterricht beitragen.)

Lernentwicklungsgespräche

 

Seit einigen Jahren besteht von der 1. bis zur 3. Jahrgangsstufe die Möglichkeit anstatt eines Zwischenzeugnisses zum Ende des ersten Halbjahrs ein Lernentwicklungsgespräch zu führen.

Dies berücksichtigt einerseits stärker das einzelne Kind, dem die Lehrerin im Beisein der Eltern eine Rückmeldung bezüglich seines Lern-, Arbeits- und seines Sozialverhaltens sowie seines Leistungsstandes in den einzelnen Fächern gibt.

Die Eltern sind in erster Linie in der Rolle des Beobachters, können aber am Endes des Lernentwicklungsgesprächs (LEG) Fragen stellen.

Zum Schluss werden zwischen dem Kind und der Klassenlehrerin realistische Zielvereinbarungen getroffen, die nach Möglichkeit im Laufe des zweiten Halbjahres erfüllt werden sollten.

Zur Vorbereitung des LEG füllen die Kinder in der Schule einen Einschätzungsbogen aus, der den Kriterien, die in einem Zwischenzeugnis zugrunde gelegt werden, entspricht. Dabei stehen in der Regel vier Möglichkeiten zum Ankreuzen zur Auswahl, um den eigenen Stand einzuschätzen. In der ersten Klasse werden diese durch Smileys dargestellt und in der dritten Klasse können die Kategorien „fast immer, oft, teilweise oder das musst du noch üben / verbessern“ gewählt werden. In jedem zu beurteilenden Teilbereich gibt es mehrere Unterpunkte, die zu bewerten sind. Dies sind z.B. im Fach Heimat- und Sachunterricht die Merkfähigkeit, das Interesse, die Qualität der Gestaltung von Hefteinträgen oder die Verwendung von Fachbegriffen. Die unterrichtenden Lehrkräfte beurteilen die gleichen Gesichtspunkte und kreuzen entsprechend ihrer Beobachtungen und Aufzeichnungen an. Beim LEG werden dann vor allem abweichende Einschätzungen besprochen. Der Zeitumfang beträgt ca. eine halbe Stunde.

Der Vorteil des LEG gegenüber einem Zeugnis ist, dass die Kinder die Adressaten sind und damit unmittelbare Ansprechpartner.

Der Elternbeirat muss jedes Jahr erneut zustimmen, dass an der Schule LEG durchgeführt und keine Zwischenzeugnisse verfasst werden.

Die Terminvergabe erfolgt elektronisch nach einer Aufforderung durch die Klassenlehrkraft.

 

Verfasserin: Ch. Neumann

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