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Lernentwicklungsgespräch (LEG)

Lernentwicklungsgespräche

 

Seit einigen Jahren besteht von der 1. bis zur 3. Jahrgangsstufe die Möglichkeit anstatt eines Zwischenzeugnisses zum Ende des ersten Halbjahrs ein Lernentwicklungsgespräch zu führen.

Dies berücksichtigt einerseits stärker das einzelne Kind, dem die Lehrerin im Beisein der Eltern eine Rückmeldung bezüglich seines Lern-, Arbeits- und seines Sozialverhaltens sowie seines Leistungsstandes in den einzelnen Fächern gibt.

Die Eltern sind in erster Linie in der Rolle des Beobachters, können aber am Endes des Lernentwicklungsgesprächs (LEG) Fragen stellen.

Zum Schluss werden zwischen dem Kind und der Klassenlehrerin realistische Zielvereinbarungen getroffen, die nach Möglichkeit im Laufe des zweiten Halbjahres erfüllt werden sollten.

Zur Vorbereitung des LEG füllen die Kinder in der Schule einen Einschätzungsbogen aus, der den Kriterien, die in einem Zwischenzeugnis zugrunde gelegt werden, entspricht. Dabei stehen in der Regel vier Möglichkeiten zum Ankreuzen zur Auswahl, um den eigenen Stand einzuschätzen. In der ersten Klasse werden diese durch Smileys dargestellt und in der dritten Klasse können die Kategorien „fast immer, oft, teilweise oder das musst du noch üben / verbessern“ gewählt werden. In jedem zu beurteilenden Teilbereich gibt es mehrere Unterpunkte, die zu bewerten sind. Dies sind z.B. im Fach Heimat- und Sachunterricht die Merkfähigkeit, das Interesse, die Qualität der Gestaltung von Hefteinträgen oder die Verwendung von Fachbegriffen. Die unterrichtenden Lehrkräfte beurteilen die gleichen Gesichtspunkte und kreuzen entsprechend ihrer Beobachtungen und Aufzeichnungen an. Beim LEG werden dann vor allem abweichende Einschätzungen besprochen. Der Zeitumfang beträgt ca. eine halbe Stunde.

Der Vorteil des LEG gegenüber einem Zeugnis ist, dass die Kinder die Adressaten sind und damit unmittelbare Ansprechpartner.

Der Elternbeirat muss jedes Jahr erneut zustimmen, dass an der Schule LEG durchgeführt und keine Zwischenzeugnisse verfasst werden.

Die Terminvergabe erfolgt elektronisch nach einer Aufforderung durch die Klassenlehrkraft.

 

Verfasserin: Ch. Neumann