Grundschule Neukeferloh
in der Gemeinde Grasbrunn
Grundschule Neukeferloh
in der Gemeinde Grasbrunn
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ein Kind die Schule besuchen kann und was können Sie als Eltern tun, um es auf seinem Weg bestmöglich zu unterstützen?
Umfangreiche Informationen finden Sie im Leitfaden "Schulfähigkeit".
Schulpflichtig sind grundsätzlich die Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres, in dem sie eingeschult werden, das 6. Lebensjahr vollendet haben.
„Kann-Kinder“
Werden Kinder noch im gleichen Jahr, also zwischen dem 1.10. und dem 31.12. nach ihrer Einschulung 6 Jahre alt, so liegt es völlig im Ermessen der Eltern, ob sie mit ihrem Kind zur Einschreibung gehen und ihr Kind einschulen lassen. Aus organisatorischen Gründen ist es hilfreich, wenn die Eltern auf das Anschreiben der Schule reagieren und ihren Willen bekunden. Selbstverständlich haben die Eltern die Möglichkeit sich sowohl im Kindergarten als auch in der Grundschule beraten zu lassen.
„Korridor-Kinder“
Seit einer Gesetzesänderung zum 1.8.2019 gibt es die Möglichkeit, dass Eltern ein Kind, das zwischen dem 1.7. und dem 30.9. vor Schuleintritt seinen 6. Geburtstag feiert, in der Schule anmelden. Die Eltern entscheiden selbst, ohne dass eine Zurückstellung erfolgt, ob das Kind eingeschult wird. Die zwingende Einschreibung dient in diesem Falle der Beratung und damit als Entscheidungsgrundlage für die Eltern. Nur wenn die Eltern sich nicht bis zu einem vorgegebenen, kurz darauffolgenden Termin gegen eine Einschulung aussprechen, ist die Einschulung verpflichtend.
Die Eltern müssen ihren Entschluss gegen eine Einschulung schriftlich mitteilen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BayEUG, Art. 37, Abs. 1, Satz 1 sowie in der GrSO § 2, Abs. 4. Es handelt sich dabei um das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und die Grundschulordnung.
Mit einem schulpsychologischen Gutachten können selbst Kinder die erst nach dem 1.1. nach der Einschulung 6 Jahre alt werden, eingeschult werden. Von dieser Regelung wird wenig Gebrauch gemacht und sie ist auch nur in Einzelfällen sinnvoll, die sorgfältig abzuwägen sind.
Verfasserin: Ch. Neumann, Rektorin der GS Neukeferloh
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